Ob Kleinunternehmer oder nicht, ich erledige für Sie das Buchen ihrer laufenden monatlichen Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung an.
Steuerliche Beratungen sind nur dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Ihres Vertrauens vorbehalten.
Lernen Sie meine Leistungen näher kennen. Sie entsprechen § 6 (4) StBerG (Abkürzung für Steuerberatergesetz).
Es gilt
Sie erhalten von mir
Mein Spektrum im Bereich der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung umfaßt:
Darf es auch mehr als die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung oder das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle sein?
Ich übernehme für Sie
Ich erweitere entsprechend den Anforderungen oder Nachfragen das Leistungsspektrum.
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