Ob Kleinunternehmer oder nicht, ich erledige für Sie das Buchen ihrer laufenden monatlichen Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung an.
Steuerliche Beratungen sind nur dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Ihres Vertrauens vorbehalten.
Lernen Sie meine Leistungen näher kennen. Sie entsprechen § 6 (4) StBerG (Abkürzung für Steuerberatergesetz).
Darf es auch mehr als die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung oder das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle sein?
Ich übernehme für Sie
Ich erweitere entsprechend den Anforderungen oder Nachfragen das Leistungsspektrum.
Es gilt
Sie erhalten von mir
Mein Spektrum im Bereich der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung umfaßt:
|
|